Leistungen
Analyse, Konzepterstellung und Beratung zu folgenden Themen:
- Beschäftigungssicherung bei Betriebsänderungen und Reorganisationsmaßnahmen nach § 111 und § 92a BetrVG
- Einführung neuer Produktionsverfahren im Projektmanagement
- Konzepte und Regelungen zur Personalplanung
- Entgelt-Leistungsregulierung unter Beachtung tarifvertraglicher Bestimmungen
- Gestaltung qualifizierender und menschengerechter Arbeit
- Ergonomische Arbeitszeitmodelle nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
- Regelungsmodi für Ideenmanagement, KVP, KAIZEN
- Zielvereinbarungssysteme, Ausgestaltung und Abgeltungsmodelle
Arbeitnehmervertretung
In der Umsetzung von Veränderungsmaßnahmen finden die Interessen und das Erfahrungswissen der Mitarbeiter
noch immer zu wenig Beachtung. Dies führt zu Konflikten und Widerständen im Unternehmen.
Wesentlich für den Fortschritt ist aber die Akzeptanz der Schritte bei den Betroffenen und die
Einbindung ihrer Interessen und Erfahrungen.
Arbeitnehmervertretungen stehen durch ihre Rolle vor der Aufgabe, die unterschiedlichen Interessen
der Beschäftigten in die Veränderungs- prozesse einzubringen. Dadurch entstehen Spannungssituationen,
Gestaltungsoptionen für unterschiedliche Interessenslagen entwickeln zu müssen. Anderseits sollen sich
die Arbeits- und Leistungsbedingungen der Beschäftigten nicht verschlechtern.
Diese komplexen Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen müssen gebündelt und in den Prozess
eingebracht werden, um Akzeptanz und Nachhaltigkeit zu sichern.
Entsprechende Betriebs- und Dienstvereinbarungen müssen unter Beachtung gesetzlicher und
tariflicher Bestimmungen entworfen, verhandelt, abgeschlossen und kontrolliert werden.
Dies geschieht in einem umfangreichen Projektmanagement und durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen
zur Strategiefindung und Umsetzungsbegleitung.